Hier stehe ich und weiß nicht weiter....

Betreuerverein Wesel e.V.

Vor-Sorge
Wie treffe ich Vor-Sorge?


Jederzeit können Sie in die Lage kommen, dass andere Sie unterstützen oder für Sie entscheiden müssen. Wenn Sie selbstbestimmt vorsorgen möchten, dann kommen u.a. folgende Möglichkeiten in Betracht:

Die Vollmacht:
Durch Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder in eine Situation geraten, in der Entscheidungen über gesundheitliche und finanzielle Belange nicht mehr selbst getroffen werden können. Über eine Vollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung dieser Angelegenheiten bevollmächtigen.

Die Betreuungsverfügung:
Wenn Sie keine Möglichkeit sehen, eine Person zu bevollmächtigen, haben Sie mit der Betreuungsverfügung die Gelegenheit, für eine mögliche rechtliche Betreuung Ihre Wünsche zu äußern. Diese werden dann vom Gericht und von einem bestellten Betreuer berücksichtigt.

Die Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie äußern sich damit im Voraus dazu, welchen medizinischen Maßnahmen Sie im Falle bestimmter Krankheitsverläufe zustimmen bzw. welche Sie ablehnen.

Da bei allen Vorsorgemaßnahmen wichtige Punkte zu beachten sind, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.






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